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Seminare und Beratung zur KI-Verordnung

Ab dem 2. August 2026 hat Deutschland erstmals eine zuständige KI-Aufsicht, und jede Prüfung beginnt mit derselben Frage: Welche KI-Systeme setzen Sie ein, und wo ist das dokumentiert? Zwei Dinge entscheiden dann, wie ruhig ein Betrieb antworten kann: ein geführtes KI-Verzeichnis und Menschen im Haus, die es führen können. Beides liefere ich.

Das Verzeichnis-Seminar

KI im Betrieb: Das Verzeichnis-Seminar. Ein Tag, Präsenz oder online, für Betriebsräte und alle, die das Verzeichnis im Haus verantworten. Die Teilnehmenden verlassen den Raum mit einem begonnenen KI-Verzeichnis für den eigenen Betrieb, mit den Fristen nach dem Digital Omnibus und den Auskunftsrechten, die heute schon gelten.

Für Betriebsräte übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG.

Bildungsträger und Akademien: Ich stehe als Referent für die Herbstsaison zur Verfügung, Konzept und Unterlagen liegen fertig vor. Anfrage per Mail.

Die KI-Inventur

90 Minuten, ein fertiges Verzeichnis. Remote-Termin mit Geschäftsführung oder Verantwortlichen: Wir erfassen die real genutzten KI-Systeme, stufen sie nach der Verordnung ein und legen das Verzeichnis an. Das Arbeitsbuch „Das KI-Verzeichnis" ist enthalten, ebenso eine schriftliche Zusammenfassung mit den nächsten Schritten.

790 € netto, Festpreis. Termin anfragen

Für Kanzleien und Beratungen

Das KI-Verzeichnis gibt es als White-Label-Lizenz im eigenen Branding, als Arbeitshilfe für Mandanten. Konditionen per Mail.

Wer hier berät

Ich arbeite als Journalist zur KI-Verordnung in der Arbeitswelt und habe dazu das Arbeitsbuch „Das KI-Verzeichnis" geschrieben, ein A4-Arbeitsbuch mit Erfassungsbögen und Risiko-Checklisten, dazu einem Schulungsregister nach Art. 4. Es erscheint Ende Juli 2026. Die Beratung ist von der journalistischen Arbeit getrennt: Unternehmen, über die ich berichte, berate ich nicht.